Krankenfahrten auf Rezept

Krankenfahrten in Siegburg und im Rhein-Sieg-Kreis

MiniCar Siegburg übernimmt zuverlässige Krankenfahrten zu Arztterminen, Fachärzten, Kliniken, Reha-Einrichtungen und ambulanten Behandlungen.

MiniCar Siegburg übernimmt zuverlässige Krankenfahrten zu Arztterminen, Fachärzten, Kliniken, Reha-Einrichtungen und ambulanten Behandlungen.

Wenn eine Fahrt medizinisch notwendig ist, muss sie vor allem eines sein: pünktlich, verlässlich und für den Fahrgast angenehm. Genau darauf ist MiniCar Siegburg ausgerichtet. Wir fahren Patienten aus Siegburg, Troisdorf, Hennef, Lohmar, Sankt Augustin, Bonn und dem gesamten Rhein-Sieg-Kreis.

Zu unseren typischen Krankenfahrten gehören Fahrten zu Facharztterminen, ambulanten Operationen, Behandlungen im Krankenhaus, Reha-Terminen, Physiotherapie, Chemo- und Bestrahlungsterminen sowie regelmäßige Serienfahrten.

Für welche Fahrten?

  • Arzt- und Facharzttermine
  • Krankenhaus- und Klinikfahrten
  • Ambulante Behandlungen
  • Reha- und Therapiefahrten
  • Chemo- und Bestrahlungsfahrten

Unser Gebiet

Wir fahren vor allem in Siegburg, Troisdorf, Hennef, Lohmar, Sankt Augustin, Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis. Auch überregionale Fahrten sind nach Absprache möglich.

Krankenfahrt mit ärztlicher Verordnung

Viele Krankenfahrten können mit einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden. Je nach Fall ist zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig. Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind. Wir sagen Ihnen, welche Angaben wir für die Fahrt benötigen.

Fahrt anfragen

Rufen Sie uns direkt an oder senden Sie eine Anfrage über das Kontaktformular. Für dringende Fahrten ist der Anruf der schnellste Weg.

Telefon: 02241 / 95430
E-Mail: Zentrale@MiniCar-Siegburg.de

Häufige Fragen zu Krankenfahrten

Grundlagen & Kosten

Wer bezahlt Krankenfahrten?

Bei medizinisch notwendigen Fahrten übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Kosten – etwa für Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie, Bestrahlung oder zu anderen ambulanten Behandlungen. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung (Muster 4).

In vielen Fällen rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Sie bleibt dann nur die gesetzliche Zuzahlung.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Krankenfahrten?

Die Krankenkasse zahlt, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und vom Arzt verordnet wurde. Typische Fälle sind regelmäßige Behandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie sowie Fahrten wegen einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung.

Ob für die konkrete Fahrt zusätzlich eine Genehmigung der Kasse erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Diesen Schritt übernehmen wir in der Regel für Sie.

Was sind Serienfahrten?

Serienfahrten sind regelmäßig wiederkehrende Fahrten zur gleichen Behandlung – zum Beispiel mehrmals wöchentlich zur Dialyse oder über Wochen hinweg zur Bestrahlung. Sie werden meist einmal als Serie verordnet und genehmigt, sodass nicht für jede einzelne Fahrt ein neuer Antrag nötig ist.

Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapiefahrten fallen alle unter diesen Begriff. Wir planen Ihre Serienfahrten zuverlässig und zu festen Zeiten.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Krankenfahrten?

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Hin- und Rückfahrt gelten jeweils als eigene Fahrt. Mehr als die tatsächlichen Kosten zahlen Sie aber nie. Die Regelung gilt unabhängig vom Alter.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Wer mit seinen gesamten Zuzahlungen im Gesundheitsbereich die persönliche Belastungsgrenze eines Kalenderjahres überschreitet, kann sich befreien lassen. Die Grenze liegt in der Regel bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 %.

Die Befreiungskarte gibt es bei der Krankenkasse. Wer eine solche Karte hat, legt sie einfach bei der Fahrt vor.

Genehmigung & Verordnung

Benötige ich eine Genehmigung für eine Krankenfahrt?

Das hängt von der Art der Fahrt ab. Manche Fahrten sind genehmigungsfrei, andere – vor allem regelmäßige Serienfahrten – müssen vor der ersten Fahrt von der Krankenkasse genehmigt werden.

Das Gute: Diesen Schritt nehmen wir Ihnen in der Regel ab. Wir holen die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse für Sie ein, sodass Sie sich um die Formalitäten nicht selbst kümmern müssen.

Kann mein Arzt eine Krankenfahrt verordnen?

Ja. Ihr behandelnder Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus – das Formular Muster 4. Darauf begründet er die medizinische Notwendigkeit und vermerkt, ob die Fahrt genehmigungspflichtig ist.

Wie beantrage ich eine Krankenfahrt bei der Krankenkasse?

Erstens lassen Sie sich die Fahrt vom Arzt auf Muster 4 verordnen. Zweitens muss die Verordnung – falls genehmigungspflichtig – bei der Krankenkasse eingereicht werden; in der Regel holen wir diese Genehmigung für unsere Kunden ein. Drittens rufen Sie uns an und nennen uns Termin und Adresse. Den organisatorischen Rest übernehmen wir.

Was muss ich bei einer Krankenfahrt mitbringen?

Am besten die ärztliche Verordnung (Muster 4) und, falls vorhanden, die Genehmigung der Krankenkasse sowie Ihre Befreiungskarte, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Bei Serienfahrten genügt es, die Unterlagen einmal zu klären.

Kann ich eine Begleitperson mitnehmen?

In der Regel ja. Sagen Sie uns bei der Anmeldung Bescheid, dann planen wir den Platz dafür ein.

Darf ich meinen Rollator mitnehmen?

Selbstverständlich. Rollator, Gehhilfen oder zusammenklappbare Hilfsmittel nehmen wir gerne mit. Geben Sie uns kurz Bescheid, damit wir genügend Platz einplanen.

Chemotherapie & Strahlentherapie

Werden Fahrten zur Chemotherapie übernommen?

Ja. Fahrten zur Chemotherapie gehören zu den anerkannten Krankenfahrten und werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Da sie meist über einen längeren Zeitraum regelmäßig stattfinden, laufen sie üblicherweise als Serienfahrten.

Werden Fahrten zur Strahlentherapie übernommen?

Ja. Auch Fahrten zur Bestrahlung zählen zu den Krankenfahrten und werden bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse getragen – ebenfalls in der Regel als Serienfahrt über den Behandlungszeitraum.

Brauche ich eine Genehmigung für Fahrten zur Krebsbehandlung?

Regelmäßige Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie sind in der Regel genehmigungspflichtige Serienfahrten. Die Genehmigung sollte vor der ersten Fahrt bei der Krankenkasse vorliegen – auch das übernehmen wir in der Regel für Sie.

Wer bezahlt Fahrten zur ambulanten Behandlung?

Bei ambulanten Behandlungen übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei einer ärztlich begründeten dauerhaften Mobilitätseinschränkung und mit Verordnung. Häufig ist hier eine vorherige Genehmigung der Kasse erforderlich. Sprechen Sie uns an, wir helfen bei der Einordnung.

Reha & Krankenhaus

Werden Fahrten zur Reha übernommen?

Ja, Reisekosten zur Reha werden in der Regel übernommen – allerdings nicht immer von der Krankenkasse. Zuständig ist der Träger, der auch die Reha bezahlt. Das kann die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung oder die Unfallversicherung sein.

Eine Fahrt mit Taxi oder Mietwagen statt öffentlichen Verkehrsmitteln muss meist medizinisch begründet und vorab genehmigt werden. Klären Sie das am besten vor Reha-Beginn mit Ihrem Kostenträger.

Wer bezahlt Fahrten zur Rehaklinik?

Den Träger, der die Reha bewilligt hat: bei Berufstätigen oft die Deutsche Rentenversicherung, bei Rentnern meist die Krankenkasse, nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung. Die Fahrtkosten laufen als ergänzende Leistung zur Reha.

Werden Fahrten zur Entlassung aus dem Krankenhaus übernommen?

Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Krankenhausbehandlung – also auch die Entlassungsfahrt – werden von der Krankenkasse in der Regel übernommen und sind häufig genehmigungsfrei. Die Verordnung erfolgt auf Muster 4. Im Einzelfall klären wir das gerne mit Ihnen.

Kann ich nach einer Operation einen Fahrdienst nutzen?

Ja. Wenn Sie nach einem Eingriff nicht selbst fahren können, bringen wir Sie sicher nach Hause. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab und sollte über eine ärztliche Verordnung geklärt werden. Privat buchbar ist die Fahrt selbstverständlich immer.

📞 Jetzt anrufen: 02241 / 95430