Ihre Behandlung steht fest. Wir planen die Fahrt.
Zum Arzt, zur Klinik oder zur Therapie: MiniCar Siegburg organisiert Ihre Krankenfahrt in der Region – auch von Ihrem Wohnort nach Siegburg, Troisdorf oder Sankt Augustin.
Welche Fahrt benötigen Sie?
Ein einzelner Untersuchungstermin, regelmäßige Behandlungen oder die Rückfahrt nach einem Klinikaufenthalt: Teilen Sie uns mit, wohin Sie fahren möchten und welche Unterstützung Sie benötigen. Wir stimmen die passende Beförderung mit Ihnen ab.
- Arzt- und Facharzttermine sowie ambulante Behandlungen
- Einweisungs- und Entlassungsfahrten im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt
- Dialysefahrten und andere regelmäßige Terminserien
- Fahrten zur Chemotherapie und zur Bestrahlung
- Rollstuhlfahrten nach vorheriger Anmeldung
- Fahrten zu Reha- und Therapieeinrichtungen nach Absprache
Auch von außerhalb zur Behandlung
Unser Sitz ist Siegburg. Wir fahren auch in Troisdorf, Sankt Augustin, Hennef, Lohmar, Bonn und weiteren Orten im Rhein-Sieg-Kreis. Entscheidend für Ihre Anfrage sind sowohl der Abholort als auch das Ziel. Sie müssen nicht in der Stadt wohnen, in der Ihre Behandlung stattfindet.
Für Termine in Troisdorf und Sankt Augustin finden Sie eigene Hinweise zur Planung. Weitere Abholorte und längere Strecken stimmen wir nach Verfügbarkeit mit Ihnen ab.
So organisieren wir Ihre Fahrt
- Anfragen: Abholort, Ziel, Behandlungstag und die Uhrzeit nennen, zu der Sie dort sein müssen.
- Abstimmen: Rückfahrt, Begleitperson, Hilfsmittel und gegebenenfalls Unterlagen klären.
- Bestätigung abwarten: Erst die vereinbarte Fahrt und Abholzeit sind verbindlich eingeplant.
- Änderungen mitteilen: Bei verschobenen Terminen oder anderem Behandlungsende bitte anrufen.
Die Rückfahrt kann auch dann besprochen werden, wenn das genaue Behandlungsende noch offen ist. Hinweise für Familien finden Sie unter Krankenfahrten für Angehörige organisieren.
Verordnung, Genehmigung und Kosten
Eine ärztliche Verordnung bedeutet nicht automatisch, dass jede Fahrt bezahlt wird. Bei ambulanten Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen. Lassen Sie vorab klären, ob Ihre Fahrt verordnet werden kann und eine Genehmigung benötigt.
Für Kassenfahrten wird in der Regel die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) benötigt. Bei Dialyse, onkologischer Strahlenbehandlung und bestimmten Chemotherapien ist meist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Für bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen gibt es Ausnahmen von der Genehmigungspflicht.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und die Abrechnung geklärt, rechnen wir die Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wir unterstützen Sie bei den organisatorischen Fragen. Private Fahrten sind ebenfalls möglich; fragen Sie den Preis vor der Buchung an.
Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine gültige Befreiung kann die Zuzahlung entfallen lassen. Hin- und Rückfahrt sind getrennte Fahrten.
Bei Reha-Fahrten klären Sie die Reisekostenregelung bitte mit dem zuständigen Kostenträger. Das Verfahren kann von einer gewöhnlichen Kassenfahrt abweichen.
Weitere Informationen: Krankentransport-Richtlinie des G-BA und KBV: Krankenbeförderung (PDF). Informationsstand: Oktober 2026.
Die passende Beförderung klären
MiniCar Siegburg ist ein Mietwagenunternehmen und Fahrdienst. Unsere Krankenfahrten sind für Fahrgäste gedacht, die während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen. Wenn eine solche Betreuung oder besondere Lagerung erforderlich ist, muss die behandelnde Stelle das geeignete Beförderungsmittel festlegen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen muss ich vor der Fahrt klären?
Für eine Kassenfahrt benötigen wir die passende ärztliche Verordnung. Wenn eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich ist, versuchen wir, diese für Sie einzuholen. Halten Sie einen vorhandenen Zuzahlungsbefreiungsnachweis bereit. Welche Unterlagen für Ihre Fahrt benötigt werden, klären wir gemeinsam vor der ersten Fahrt.
Was ist, wenn die Rückfahrtzeit noch offen ist?
Sagen Sie uns bei der Planung, dass das Behandlungsende noch nicht feststeht. Wir besprechen, wie Sie uns nach dem Termin erreichen und wie die Rückfahrt organisiert wird. Eine sofortige Abholung ohne Wartezeit können wir nicht pauschal zusagen.
Sind kurzfristige Fahrten möglich?
Kurzfristige Fahrten sind nach Verfügbarkeit möglich. Rufen Sie dafür bitte direkt an. Bei regelmäßig wiederkehrenden Terminen oder einer Rollstuhlfahrt empfiehlt sich eine frühzeitige Anfrage.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Eine Begleitperson kann in der Regel mitfahren, wenn wir den Platz vorher einplanen. Bitte nennen Sie die Anzahl der Personen bei der Anfrage. Eine mögliche Kostenübernahme für die Begleitung muss gesondert geklärt werden.
Wir besprechen Ihre Fahrt persönlich.
Für kurzfristige Fahrten rufen Sie bitte an. Für eine planbare Fahrt können Sie uns die Eckdaten über das Formular senden.