Im eigenen Rollstuhl unterwegs.
Mit unserem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug ermöglichen wir Rollstuhlfahrten zu Arzt, Therapie, Tagespflege oder privaten Terminen – nach vorheriger Absprache.
Passende Beförderung vorab klären
Das Fahrzeug verfügt über eine gesicherte Rollstuhlstellfläche. Unsere Fahrer unterstützen beim Ein- und Aussteigen und sichern den Rollstuhl für die Fahrt. Bitte melden Sie die Rollstuhlbeförderung ausdrücklich an, damit das geeignete Fahrzeug eingeplant werden kann.
Bei elektrischen oder besonders großen Rollstühlen benötigen wir Modell und Maße. Nennen Sie außerdem die Anzahl der Begleitpersonen. Erst nach der Abstimmung können wir die passende Beförderung bestätigen.
Was am Abholort wichtig ist
Geben Sie an, wo wir Sie abholen sollen und ob ein ebenerdiger Zugang vorhanden ist. Informieren Sie uns über Stufen, enge Zugänge oder andere Hindernisse, damit wir vorab klären können, welche Hilfe möglich ist.
Arzttermin oder privater Besuch
Rollstuhlfahrten können Sie für medizinische Termine ebenso wie für private Anlässe anfragen. Wir fahren in Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin, Hennef, Lohmar, Bonn und im weiteren Rhein-Sieg-Kreis. Weitere Strecken sind nach Absprache möglich.
Für eine Kassenfahrt gelten die jeweiligen Voraussetzungen; ein Rollstuhl allein bedeutet keine automatische Kostenübernahme. Einzelheiten finden Sie unter Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung. Private Fahrten stimmen Sie direkt mit uns ab.
Mobilitätshilfe des Rhein-Sieg-Kreises
Wir akzeptieren die Wertgutscheine der Mobilitätshilfe des Rhein-Sieg-Kreises. Wenn Ihnen diese bewilligt wurden, können Sie damit geeignete Fahrten bezahlen; die Abrechnung mit dem Kreis übernehmen wir.
Die Bewilligung hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Das Merkzeichen aG allein reicht nicht als allgemeine Zusage aus. Informationen zum Antrag und den geltenden Bedingungen erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis.
Häufige Fragen
Kann ich während der Fahrt im Rollstuhl bleiben?
Unser entsprechend ausgestattetes Fahrzeug ermöglicht die Beförderung im Rollstuhl. Bitte melden Sie die Rollstuhlfahrt vorab an. Bei elektrischen oder besonders großen Rollstühlen benötigen wir Angaben zu Modell und Maßen, um die Beförderung zu prüfen.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Eine Begleitperson kann in der Regel mitfahren, wenn wir den Platz vorher einplanen. Bitte nennen Sie die Anzahl der Personen bei der Anfrage. Eine mögliche Kostenübernahme für die Begleitung muss gesondert geklärt werden.
Sind Frühfahrten oder Fahrten am Wochenende möglich?
Frühfahrten und Fahrten außerhalb der regulären Zeiten sind nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit möglich. Das gilt auch für regelmäßige Behandlungstermine. Bitte fragen Sie mit Vorlauf an; es besteht keine allgemeine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit.
Wir besprechen Ihre Fahrt persönlich.
Für kurzfristige Fahrten rufen Sie bitte an. Für eine planbare Fahrt können Sie uns die Eckdaten über das Formular senden.