MiniCar Siegburg · Ihr Fahrdienst im Rhein-Sieg-KreisFahrten nach Vorbestellung und Verfügbarkeit
Ihr Behandlungsziel: Sankt Augustin

Zur Behandlung nach Sankt Augustin.

Ob Arzttermin, Ambulanz oder wiederkehrende Therapie: Fragen Sie Ihre Fahrt nach Sankt Augustin bei uns an. Gemeinsam klären wir die nötigen Angaben für Hin- und Rückfahrt.

Ein Termin, mehrere Beteiligte – eine klare Absprache

Häufig organisieren Angehörige oder Betreuungspersonen die Fahrt. Nennen Sie uns deshalb sowohl den Fahrgast als auch eine erreichbare Kontaktperson. Wichtig ist, ob diese Person mitfährt oder nur die Organisation übernimmt.

Bei einer Fahrt mit einem Kind teilen Sie bitte Alter und benötigte Sitzsicherung sowie die Zahl der Begleitpersonen mit. Wir klären vor einer Zusage, ob die passende Beförderung möglich ist.

Praxis, Ambulanz oder Kinderklinik

Nennen Sie die genaue Einrichtung und Zieladresse. Planen Sie beispielsweise einen Termin an der Asklepios Kinderklinik Sankt Augustin, teilen Sie auch den Ihnen genannten Treffpunkt oder Eingang mit. Das ist besonders hilfreich, wenn verschiedene Ambulanzen infrage kommen.

Anfahrt und Kontaktdaten können Sie auf der Website der Kinderklinik nachsehen.

Sie müssen nicht in Sankt Augustin wohnen

Wir nehmen auch Anfragen für Fahrten aus Siegburg, Troisdorf, Hennef, Lohmar, Bonn und dem weiteren Rhein-Sieg-Kreis nach Sankt Augustin entgegen. Teilen Sie Start und Ziel zusammen mit; überregionale Abholungen stimmen wir nach Verfügbarkeit ab. Unser Betrieb hat seinen Sitz in Siegburg.

Für Fahrgäste im Rollstuhl prüfen wir das geeignete Fahrzeug bei der Anmeldung. Bitte geben Sie auch an, ob am Abholort Stufen oder andere Hindernisse zu berücksichtigen sind.

Rückfahrt und wiederkehrende Termine

Ist das Ende der Untersuchung unklar, sagen Sie uns dies bereits bei der Anfrage. Wir besprechen, wer nach dem Termin anruft und wie die Abholung abgestimmt wird. Bei mehreren Terminen können wir die bekannte Serie gemeinsam planen.

Für die erste Anfrage brauchen wir Abholort, Einrichtung, Datum, Terminzeit und Angaben zur Rückfahrt. Die Voraussetzungen der Kassenabrechnung erläutern wir unter Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung.

Häufige Fragen

Darf eine Begleitperson mitfahren?

Eine Begleitperson kann in der Regel mitfahren, wenn wir den Platz vorher einplanen. Bitte nennen Sie die Anzahl der Personen bei der Anfrage. Eine mögliche Kostenübernahme für die Begleitung muss gesondert geklärt werden.

Kann ich während der Fahrt im Rollstuhl bleiben?

Unser entsprechend ausgestattetes Fahrzeug ermöglicht die Beförderung im Rollstuhl. Bitte melden Sie die Rollstuhlfahrt vorab an. Bei elektrischen oder besonders großen Rollstühlen benötigen wir Angaben zu Modell und Maßen, um die Beförderung zu prüfen.

Sind kurzfristige Fahrten möglich?

Kurzfristige Fahrten sind nach Verfügbarkeit möglich. Rufen Sie dafür bitte direkt an. Bei regelmäßig wiederkehrenden Terminen oder einer Rollstuhlfahrt empfiehlt sich eine frühzeitige Anfrage.

Wir besprechen Ihre Fahrt persönlich.

Für kurzfristige Fahrten rufen Sie bitte an. Für eine planbare Fahrt können Sie uns die Eckdaten über das Formular senden.

Weiterführende Informationen

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